KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026 in Österreich

Ab 2. August 2026 gilt in Österreich die EU-weite Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Was Unternehmen beachten müssen, welche Strafen drohen und wie Sie sich jetzt vorbereiten.

KI-MARKETING

Natascha Ljubic

3/17/20263 min read

EU-weite Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.
EU-weite Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte.

Das Wichtigste in Kürze

Ab 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte in der EU gekennzeichnet werden
Betroffen: Täuschend echte Bilder, Videos, Audios und bestimmte Texte
Nicht betroffen: Intern geprüfte Inhalte und betriebsinterne Dokumente
Ziel: Transparenz und Schutz vor Manipulation (Deepfakes)

Was ändert sich ab August 2026?

Mit dem EU AI Act (Artificial Intelligence Act) tritt am 2. August 2026 eine neue Regelung in Kraft, die Unternehmen in Österreich und der gesamten EU betrifft. Die sogenannte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte soll verhindern, dass Menschen durch täuschend echte KI-Inhalte manipuliert werden.

Die Regelung basiert auf Artikel 50 des EU AI Act und zielt darauf ab, die Integrität des Informationsökosystems zu schützen – besonders im Hinblick auf Deepfakes und Desinformation.

Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?

1. Täuschend echte KI-Inhalte (Deepfakes)

Betroffen sind:

  • 📸 Bilder, die reale Personen, Orte oder Ereignisse zeigen

  • 🎥 Videos mit realistischen Darstellungen

  • 🎤 Audio-Inhalte wie Stimm-Imitationen

Kennzeichnung: Maschinell lesbar (z.B. durch Metadaten oder digitale Wasserzeichen)

Problem: Der Begriff "täuschend echt" ist noch nicht eindeutig definiert. Unternehmen tragen selbst die Verantwortung für die Einschätzung.

2. Automatisch veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Betroffen sind:

  • 📰 Nachrichten und journalistische Inhalte

  • 🗳️ Politische Inhalte

  • 📢 Öffentliche Kommunikation

Wichtig: Werden Texte menschlich geprüft und freigegeben, besteht keine Kennzeichnungspflicht.

Was ist NICHT kennzeichnungspflichtig?

Interne Dokumente (Arbeitsunterlagen, Notizen, interne Kommunikation)
Menschlich geprüfte E-Mails oder Social-Media-Posts
KI-unterstützte Texte, die vor Veröffentlichung überarbeitet wurden
Chatbots – hier reicht ein Hinweis: "Sie sprechen mit einem KI-Assistenten"

Was bedeutet das für österreichische Unternehmen?

Für Marketing & Social Media:

  • KI-generierte Bilder (z.B. von Midjourney, DALL-E, Loveart.ai) müssen als KI-erstellt markiert werden

  • KI-geschriebene Social-Media-Posts, die nicht menschlich überprüft werden, müssen gekennzeichnet werden

  • Videos mit KI-Stimmen brauchen eine Kennzeichnung

Praxis-Tipp: Nutzen Sie KI-Tools weiterhin – aber lassen Sie Inhalte immer von einem Menschen prüfen und freigeben. Dann entfällt die Kennzeichnungspflicht!

Für Kundenservice:

  • Chatbots und KI-Assistenten müssen klar als solche erkennbar sein

  • Ein einfacher Hinweis wie "Sie chatten mit unserem KI-Assistenten" reicht aus

Für Webseiten:

  • KI-generierte Produktbeschreibungen: Keine Kennzeichnung nötig, wenn menschlich überprüft

  • Automatisch erstellte News-Feeds: Kennzeichnungspflichtig

Wie kennzeichne ich KI-Inhalte richtig?

Die genauen technischen Standards werden bis Mai/Juni 2026 im Code of Practice der EU festgelegt. Bis dahin empfehlen Expert:innen:

Freiwillige Kennzeichnung jetzt schon nutzen:

  • "Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt"

  • "Dieses Bild wurde mit KI generiert"

  • "Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte"

Vorteil: Schafft Vertrauen und rechtliche Sicherheit bei unklaren Definitionen.

Technische Lösungen:

  • Metadaten in Bildern und Videos einbetten

  • Digitale Wasserzeichen (z.B. C2PA-Standard)

  • Content Credentials für nachweisbare Herkunft

Was passiert bei Verstößen?

Der EU AI Act sieht empfindliche Strafen vor:

  • Bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist)

Die Durchsetzung erfolgt durch nationale Behörden – in Österreich voraussichtlich durch die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH).

5 Schritte zur Vorbereitung auf die Kennzeichnungspflicht

1. Inventur machen

Wo nutzen Sie aktuell KI-Tools? (ChatGPT, Claude, Midjourney, Canva AI, etc.)

2. Prozesse definieren

Legen Sie fest: Wer prüft KI-Inhalte vor Veröffentlichung?

3. Freiwillig kennzeichnen

Beginnen Sie jetzt schon mit transparenten Hinweisen

4. Team schulen

Mitarbeiter:innen müssen wissen, wann Kennzeichnung nötig ist

5. Technische Lösungen prüfen

Evaluieren Sie Tools für Metadaten und Wasserzeichen

Fazit: KI weiter nutzen – aber transparent

Die Kennzeichnungspflicht ist kein Verbot von KI, sondern eine Transparenzmaßnahme. Unternehmen können KI-Tools weiterhin gewinnbringend einsetzen – müssen aber offen kommunizieren, wenn Inhalte automatisiert erstellt wurden.

Mein Tipp: Nutzen Sie KI als Assistenten, aber lassen Sie immer einen Menschen das letzte Wort haben. So sparen Sie Zeit, bleiben rechtssicher und schaffen Vertrauen bei Ihren Kunden.

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Quellen:

Über die Autorin:
Mag. Natascha Ljubic, BSc ist Unternehmensberaterin mit 20+ Jahren Erfahrung in digitalem Marketing und KI-Integration. Sie unterstützt KMUs in Österreich dabei, KI-Tools gewinnbringend und rechtssicher einzusetzen.

📧 Kontakt: www.nataschaljubic.com/kontakt

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Mag. Natascha Ljubic, BSc ist Unternehmensberaterin mit 20+ Jahren Erfahrung in digitalem Marketing
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