KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Coaches & Unternehmer jetzt wissen müssen
Ab 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung: Bußgelder bis 15 Mio. €. So kennzeichnest du KI-Texte, KI-Bilder & Chatbots richtig – mit Checkliste
KI-MARKETING
Natascha Ljubic
8/1/20264 min read


KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Das musst du als Unternehmer:in, Coach oder Berater:in jetzt wissen
Ab morgen ist es so weit. Ab dem 2. August 2026 gelten die neuen Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (AI Act) – und sie betreffen weit mehr Menschen, als viele denken. Wer KI-generierte Texte, Bilder, Stimmen oder Chatbots geschäftlich einsetzt, muss diese ab sofort kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die gute Nachricht: Mit ein paar klaren Schritten bist du schnell auf der sicheren Seite. In diesem Artikel bekommst du den Überblick, den du als Selbstständige:r, Coach, Beraterin oder Unternehmer:in wirklich brauchst – ohne Juristendeutsch, dafür mit einer praktischen Checkliste.
Was ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung überhaupt?
Die EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, auch "AI Act" genannt) ist bereits seit August 2024 in Kraft. Ihre Pflichten gelten aber gestaffelt – und ab dem 2. August 2026 treten die sogenannten Transparenzpflichten aus Artikel 50 in Kraft. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wann sie mit Künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte Inhalte vor sich haben.
Wichtig zu wissen: Diese Pflichten gelten nicht nur für Hochrisiko-KI-Systeme. Sie greifen bei jedem Unternehmen, das KI in einer der folgenden vier Situationen einsetzt – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die 4 Transparenzpflichten im Überblick
Die Europäische Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 finale Leitlinien veröffentlicht, um Anbietern und Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern.
1. KI-Interaktion offenlegen (Art. 50 Abs. 1) Wer Chatbots, virtuelle Assistenten oder KI-Telefonsysteme einsetzt, muss Nutzer:innen zu Beginn der Interaktion darüber informieren, dass sie mit einer KI sprechen – es sei denn, das ist für eine durchschnittlich informierte Person ohnehin offensichtlich.
2. KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Art. 50 Abs. 2) Wer Text, Bild, Audio oder Video mit generativer KI erstellt, muss die Ausgaben so kennzeichnen, dass sie technisch als KI-generiert erkennbar sind – etwa über digitale Wasserzeichen oder Metadaten. Die genauen technischen Standards werden aktuell über einen freiwilligen Code of Practice der EU-Kommission entwickelt, inklusive eines einheitlichen "KI"-Labels.
3. Emotionserkennung & biometrische Kategorisierung offenlegen (Art. 50 Abs. 3) Wer KI zur Emotionserkennung oder biometrischen Einordnung einsetzt (z. B. Stimmungs- oder Aufmerksamkeitsanalyse), muss betroffene Personen darüber informieren.
4. Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4) Das ist der Punkt, der die meisten Selbstständigen und Unternehmen in der Praxis betrifft: Wer täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen einsetzt, die reale Personen, Orte oder Ereignisse nachbilden ("Deepfakes"), muss dies offenlegen. Auch KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen, sind kennzeichnungspflichtig – außer sie wurden redaktionell von einer Person mit Verantwortung geprüft.
Wer ist konkret betroffen?
Kurz gesagt: fast jede:r, die/der KI im Marketing oder in der Kommunikation einsetzt. Dazu zählen zum Beispiel:
Coaches, Berater:innen und Trainer:innen, die KI-generierte Grafiken oder Werbevisuals für Social Media nutzen
Unternehmen mit KI-Chatbots auf der Website oder im Kundenservice
Werbeagenturen mit fotorealistischen KI-Visuals oder synthetischen Testimonials
Selbstständige, die KI-Stimmen für Schulungsvideos, Podcasts oder Erklärvideos verwenden
Influencer:innen mit virtuellen Avataren oder KI-Klonen ihrer selbst
Wenn du also für Instagram-Postings, LinkedIn-Content oder deine Website mit Tools wie ChatGPT, Claude, Midjourney oder KI-Voice-Generatoren arbeitest, solltest du jetzt genau hinschauen.
Was drohen für Konsequenzen bei Verstößen?
Die Sanktionen sind bewusst hoch angesetzt: Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Risiken: Die Wettbewerbszentrale hat bereits angekündigt, Verstöße gegen Artikel 50 als unlauteren Wettbewerb zu behandeln – das öffnet Tür und Tor für Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.
Für die meisten Solo-Unternehmer:innen ist ein Bußgeld in Millionenhöhe zwar unwahrscheinlich, aber das Abmahnrisiko ist real – und eine transparente Kennzeichnung ist ohnehin die vertrauensbildendere Wahl gegenüber der eigenen Zielgruppe.
Praktische Checkliste: So bist du startklar
Inventur machen: Wo im Unternehmen wird KI aktuell eingesetzt – für Texte, Bilder, Videos, Audio, Chatbots?
KI-generierte Grafiken kennzeichnen: Ein sichtbarer, deutlicher Hinweis (kein winziger Text im Footer) auf Social-Media-Grafiken und Website-Visuals
Chatbots & KI-Assistenten: Klarer Hinweis zu Beginn jeder Konversation, dass es sich um KI handelt
KI-Stimmen in Videos/Podcasts: Hinweis zu Beginn des Beitrags einbauen
Vorlagen erstellen: Feste Textbausteine und Labels für wiederkehrende Content-Formate definieren, damit die Kennzeichnung nicht bei jedem Post neu überlegt werden muss
Team & Dienstleister informieren: Wer für dich Content erstellt, sollte die neuen Vorgaben kennen
Wichtige Fristen auf einen Blick
Was gilt ab 2. August 2026?
Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-VO treten in Kraft
Laufende Finalisierung des Code of Practice zu technischen Kennzeichnungsstandards
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Die neue Kennzeichnungspflicht klingt zunächst nach viel Bürokratie – lässt sich aber mit klaren Abläufen gut in den Alltag integrieren. Wer jetzt Transparenz zeigt, schützt nicht nur sich selbst rechtlich, sondern stärkt auch das Vertrauen der eigenen Zielgruppe in eine Zeit, in der KI-Inhalte online immer häufiger werden.
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Offizielle Quellen der EU
Europäische Kommission: Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems
Europäische Kommission: Questions & Answers – Transparency obligations under Article 50 of the AI Act
Europäische Kommission: Quick Facts – Transparency rules for AI systems
Europäische Kommission: Guidelines on Transparency of AI-Generated Content
EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung/AI Act) – Volltext
KI-Amt der EU (AI Office): ai-act-service-desk.ec.europa.eu – Artikel 50
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation wende dich an eine:n Rechtsanwält:in.
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